Spielberechtigungsantrag

Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung / Pflichtangaben*

A) Erstausstellung Nur für Junioren/innen

Bestätigung des Geburtsdatums und Namens durch eine Original-Geburtsurkunde oder durch Bestätigung des Einwohnermeldeamtes / durch Stempel und Unterschrift des Kreisjugendausschusses

B) Vereinswechsel

Bestätigung des Geburtsdatums und Namens durch eine Original-Geburtsurkunde oder durch Bestätigung des Einwohnermeldeamtes / durch Stempel und Unterschrift des Kreisjugendausschusses
Die Informationen zum Datenschutz, welche auf der Homepage des WDFV (https://wdfv.de/spielberechtigungen) unter der Rubrik Spielberechtigungen (Allgemeine Informationen) aufgeführt sind, werden akzeptiert. Durch die Unterschrift wird auch die bestehende Vereinsmitgliedschaft des Antragstellers / der Antragstellerin bestätigt.

C) Spieler, die aus dem Ausland kommen (bitte auch ausfüllen, wenn der Spieler keinem Verein angehört hat

Für Spieler ab dem vollendetem 10. Lebensjahr, die aus dem Ausland kommen, müssen die folgenden Informationen ausfüllen (unabhängig davon, ob sie bereits einem Verein angehörten oder vereinslos waren). Für Spieler, die zwischen 10 und 18 Jahre alt sind und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird zusätzlich, die von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Erklärung benötigt, dass der Umzug der Familie aus Gründen erfolgt ist, die mit dem Fußballsport nichts zu tun haben. Die Richtigkeit vorstehender Angaben wird versichert. Bei nachträglicher Feststellung der Unrichtigkeit werden Verein und Spieler im Rahmen eines sportgerichtlichen Verfahrens nach der Satzung und Ordnung des WDFV belangt. Der Spieler bzw. ein Erziehungsberechtigter erklärt sich damit einverstanden, dass der WDFV die Spielerdaten gemäß § 43 Verbandssatzung speichert und weiterverwendet sowie dem zuständigen Landesverband für dessen satzungsgemäße Zwecke zur Verfügung stellt.

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